
Hier finden Sie unseren strukturierten Qualitätsbericht
Alle zugelassenen Krankenhäuser müssen gemäß § 137 SGB V im Abstand von zwei Jahren den Krankenkassen einen strukturierten Qualitätsbericht zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Wir dokumentieren so unser Leistungsgeschehen und dessen Qualität kontinuierlich und sichtbar für unsere Patienten und alle Partner.
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Qualitätsbericht 2019 Krankenhaus St. Josef SW |