Unser Haus

Arbeits- und Brandschutz

Zu Ihrer Sicherheit

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Patienten wird durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und umfangreiche Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes, Brandschutzes und der Unfallverhütung gewährleistet. Zusätzlich kümmert sich unser Betriebsärztlicher Dienst um sämtliche gesundheitliche Anliegen, den betrieblich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen unserer Mitarbeiter. Durch Begehungen, Gefährdungsermittlungen, Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Gesundheitstagen wird sichergestellt, dass unsere Mitarbeiter größtmöglich vor negativen Auswirkungen der Arbeitsplatzbedingungen geschützt sind.

Gesundheits- und Arbeitsschutz sind ein elementarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur!

Strukturen

Arbeitsschutzgesetz / Verordnungen und Technische Regeln
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) / DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) / Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 SGB VII)
Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen
Atomgesetz / Röntgenverordnung / Strahlenschutzverordnung

Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz

Kontakt

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