
Arbeitsschutz am Krankenhaus St. Josef
1839 wurde die Arbeitssicherheit bereits im Preußischen Regulativ gesetzlich verankert.
1884 wurde das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet hieraus bildeten sich die Berufsgenossenschaften.
Die Pflicht der Unternehmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stammt aus der Reichsversicherungsordnung.
1974 trat das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft. Die Tätigkeitsbereiche von Betriebsarzt und der Fachkraft für
Arbeitssicherheit sind heute im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgelegt.
Folgende Strukturen haben sich entwickelt:
- Arbeitsschutzgesetz / Verordnungen und Technische Regeln
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) / DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) / Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 SGB VII)
- Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen
- Atomgesetz / Röntgenverordnung / Strahlenschutzverordnung
Der Arbeitschutz ist durch den Staat gesetzlich Vorgeschrieben, die Überwachung erfolgt durch die Berufsgenossenschaften.
Verantwortliche im Arbeitsschutz sind Fachkraft für Arbeitssicherheit (Herr Hutter) und Betriebsarzt (Herr Dr. Leibold). Sie führen im Betrieb Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen durch.
In jedem Quartal trifft sich der Arbeitsschutzausschuss. Hier werden Themen des Arbeitsschutzes besprochen, Verantwortungen, Maßnahmen und Ziele festgelegt. Der ASA besteht aus Vertretern der Geschäftsleitung, den Sicherheitsbeauftragten aus den Abteilungen, einer Hygienefachkraft, einem Mitglied der MAV, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.